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Kampf gegen Finanzkriminalität: Neue Bundesoberbehörde soll Kompetenzen bündeln
Um schlagkräftig gegen Finanzkriminalität vorzugehen und Sanktionen konsequent durchsetzen zu können, hat der Bundesfinanzminister die Bündelung von staatlichen Kräften in einer neugeschaffenen Behörde angekündigt: Unter dem Dach der Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) sollen künftig ein neues Bundesfinanzkriminalamt (BFKA), eine Financial Intelligence Unit (FUI) und eine neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht tätig werden. Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien ein entschlossenes Vorgehen gegen Geldwäsche angekündigt. Die Aufgaben der neuen Einheiten gestalten sich wie folgt:
- Das BFKA soll gezielt komplexe Fälle von Finanzkriminalität aufklären und hierfür die erforderliche Expertise bündeln. Es verfolgt den „follow-the-money“-Ansatz, fokussiert sich also auf illegale Finanzströme. Darüber hinaus soll es klare Strukturen für eine effektive Durchsetzung von Sanktionen bieten.
- Bei der FUI sollen die Verdachtsmeldungen zusammenlaufen, die der Ausgangspunkt für Ermittlungen sind. Die Stelle fungiert als unabhängige Analyseeinheit.
- Die neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht soll künftig die Aufsicht über den sehr breit aufgestellten Nichtfinanzsektor führen, der neben unterschiedlichsten Gewerbetreibenden beispielsweise auch Glücksspielveranstalter erfasst. Eine weitere Aufgabe der Stelle soll es sein, Leitlinien und Standards für eine risikobasierte Aufsicht „aus einem Guss“ zu erarbeiten und der zukünftigen europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism) als zentraler Ansprechpartner zu Fragen des Nichtfinanzsektors in Deutschland zur Verfügung zu stehen.
Weiter kündigte der Bundesfinanzminister an, verstärkt hoch qualifizierte Finanzermittler ausbilden zu lassen und die Digitalisierung sowie Vernetzung von Registern voranzutreiben, um Eigentumsverhältnisse und wirtschaftlich Berechtigte künftig effizienter prüfen zu können.
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