Steuerinfo-Archiv

Steuerinfos für

Gesetzgebung: Seit dem 01.07.2019 mehr Rente und Kindergeld

Zum 01.07.2019 sind zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Regelungen stellen wir Ihnen kurz vor:

  1. Die Renten sind gestiegen
    Die Renten haben sich um 3,18 % in den alten Bundesländern und um 3,91 % in den neuen erhöht. Das klingt zunächst erfreulich, aber viele Rentnerinnen und Rentner geraten damit erstmals in das Visier des Finanzamts. Denn durch die Rentenerhöhung müssen ab 2019 erstmals mehrere Zehntausend Rentner Steuern zahlen.

 

  1. Kindergeld und Kinderzuschlag wurden erhöht
    Das Kindergeld ist um 10 € monatlich gestiegen. Somit wird seit 01.07.2019 monatlich folgendes Kindergeld gezahlt:
     
    für das erste und zweite Kind 204 €
    für das dritte Kind 210 €
    für jedes weitere Kind 235 €

     

Hinweis:
Nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag ist gestiegen (letzterer bereits zum 01.01.2019). Ob Sie von dieser Erhöhung profitieren, können wir Ihnen gerne in einem Gespräch erläutern. Neben Kindergeld und Kinderfreibetrag wurde zudem für Familien mit einem kleinen Einkommen der Kinderzuschlag auf 185 € monatlich angehoben.

 

  1. Geringverdiener werden entlastet
    Bezieher von einem geringen monatlichen Arbeitsentgelt werden bei den Sozialbeiträgen entlastet. Hierzu wird der sogenannte Übergangsbereich (bisher: Gleitzone) ausgeweitet. Das ist der Bereich, ab dem Sozialbeiträge zu zahlen sind. So zahlen sogenannte Midijobber bei einem Arbeitsentgelt von 450,01 € bis 1.300 € (vorher: 850 €) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Außerdem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge, die dann gezahlt werden, nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

HINWEIS

Ob diese Änderungen Auswirkungen für die von Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer haben, klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Stand : August / September 2019

Der Inhalt der Steuerinformation ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Die Steuerinformation ersetzt nicht die individuelle Beratung.