Aktuelle News

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Vererbtes Familienheim: Zu später Umzug kostet Steuerbefreiung

Wenn Sie eine Immobilie erben, können Sie diese entweder selbst nutzen oder vermieten. Entscheiden Sie sich für die Eigennutzung, kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für das Familienheim in Betracht. In diesem Fall bleibt der Wert der Immobilie bei der Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz.

Aktuelles

Klarheit für Loyalty-Programme: Treuepunkte auf dem Prüfstand
Vermittlung vs. Eigenhandel: Leistungszurechnung und Bemessungsgrundlage in Gutscheinvertriebsketten
Neuer Nachweis für Wiederverkäufer: Reverse Charge bei Telekommunikationsleistungen
Neues Muster für den § 13b Nachweis: Reverse Charge bei Bau- und Reinigungsleistungen

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Steuerliche Sachverhalte werden in unseren Videos verständlich und anschaulich erklärt.