Steuerinfo-Archiv
Finanzverwaltung warnt: Betrüger fragen Kontenverbindung mit gefälschten Schreiben ab
Kriminelle suchen nach immer neuen Wegen, um an die Kontodaten von Bürgern zu gelangen. Die Methoden reichen von gefälschten Phishing-Mails im Namen bekannter Kreditinstitute bis hin zu manipulierten Geldautomaten. Sobald Betrüger im Besitz dieser sensiblen Finanzdaten sind, drohen den Opfern schwerwiegende Konsequenzen, denn mit gestohlenen Bankdaten können Kriminelle unberechtigte Lastschriften abbuchen lassen, Online-Einkünfte tätigen oder Identitätsdiebstahl begehen.
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (FM) warnt nun vor einer neuen Masche: In letzter Zeit sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen sich Betrüger in gefälschten Schreiben und E-Mails als Finanzverwaltung ausgeben. Bürger werden darin aufgefordert, einen QR-Code zu scannen oder einen Link anzuklicken, der auf eine gefälschte Internetseite zur Bestätigung der Bankverbindung führt.
Das FM betont, dass die Finanzverwaltung niemals Informationen, wie Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PINs oder Sicherheitskennwörter per E-Mail oder QR-Code anfordert. Bürger sollten entsprechende Daten daher auf keinen Fall preisgeben, keine entsprechenden Links anklicken und verdächtige E-Mails sofort löschen.
2025 flutete bereits eine Welle gefälschter E-Mails im Namen des Finanzamts (FA) mit dem plausiblen Absender „noreply@elster.de“ die Postfächer von Steuerzahlern. Darin warben Betrüger mit einer vermeintlichen Rückzahlung der Einkommensteuer und forderten die Empfänger auf, ihre Kontodaten zu verifizieren, damit der vermeintliche Betrag auf das richtige Konto geht. Wurde der Link angeklickt, wurden die Bankdaten abgefischt und missbraucht. Bekannt geworden waren zudem gefälschte E-Mails mit dem Absender ELSTER, die sich auf Überprüfungen privater Veräußerungsgeschäfte beriefen. Hier wurden die Empfänger aufgefordert, ihre hinterlegten Personendaten auf Richtigkeit zu prüfen. Sollte dies nicht sofort passieren, drohten die Kriminellen mit Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung bzw. Geldwäsche. Auch hier diente der in der E-Mail enthaltene, anzuklickende Button ausschließlich dazu, an private Daten zu gelangen (Phishing).
HINWEIS
Häufig deuten schon allgemeine Anreden wie „Sehr geehrte Steuerzahlerin und sehr geehrter Steuerzahler“ auf gefakte E-Mails hin. Das FA kennt den Namen und die Identifikationsnummer des Empfängers und verwendet diese in seiner Kommunikation. Verdächtig ist auch, wenn vom Absender starker Handlungsdruck aufgebaut wird, indem bspw. erklärt wird, dass der Empfänger nur zwei Tage Zeit hat, um eine Überweisung zu tätigen. Steuerbehörden würden eine Zahlung zudem niemals auf ein ausländisches Konto einfordern. Wer eine Fälschung vermutet, sollte sein zuständiges FA kontaktieren.