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Körperschaftsteuerrecht: Bundeskabinett bringt Modernisierung auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Die wesentlichste Änderung ist die Einführung einer Option für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, sich wie eine Körperschaft besteuern zu lassen.

Die Besteuerung von Körperschaften ist heute sowohl für Zwecke der Körperschaft- als auch der Gewerbesteuer strikt von der Besteuerung ihrer Anteilseigner und Mitglieder getrennt. Personengesellschaften unterliegen demgegenüber dem Prinzip der transparen­ten Besteuerung. Das bedeutet, die Gesellschafter müssen die Erträge aus der Beteiligung mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Gewerbesteuerlich ist die Personengesellschaft ein eigenständiges Steu­ersubjekt, für Zwecke der Einkommensbesteuerung sind dies hingegen ausschließlich die an ihr unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Personen oder Körperschaftsteuersubjekte.

Zwar haben sich die steuerliche Gesamtbelastung von Körperschaften und ihren Anteils­eignern einerseits und Personengesellschaftern andererseits weitgehend aneinander an­geglichen. Gleichwohl bestehen sowohl systematisch als auch hinsichtlich des Besteue­rungsverfahrens noch Unterschiede, die im Einzelfall zu teils erheblichen Abweichungen bei Steuerbelastung und Bürokratieaufwand führen können. Zudem sind die Besonderheiten der deutschen Personengesellschaftsbesteuerung (insbesondere Sonderbetriebsvermögen und -vergütungen sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen) international weitgehend unbekannt. Die Option von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer würde diese Unterschiede für die optierenden Gesellschaften beseitigen. Personenhandels- und Partner­schaftsgesellschaften sollen dadurch zukünftig die Möglichkeit erhalten, dieselben steuerli­chen Regelungen in Anspruch nehmen zu können wie Kapitalgesellschaften.

HINWEIS

Gerne beraten wir Sie bezüglich der ab dem 01.01.2022 vorgesehenen Optionsmöglichkeit und prüfen für Sie, ob diese in Ihrem Fall von Vorteil ist.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Stand : Mai / Juni 2021

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