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Kryptowährungen: Bundesregierung sieht Besteuerungsregeln von Bitcoins & Co. als geklärt an

Kryptowährungen wie Bitcoins sind in letzter Zeit zunehmend in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt - auch wegen ihrer mitunter atemberaubenden Kursfeuerwerke. Viele Unternehmen und Privatanleger sind angesichts der Renditechancen auf das digitale Geld aufmerksam geworden und haben in Bitcoins und andere Digitalwährungen investiert. Während für die steuerliche Behandlung klassischer Geldanlageprodukte seit Jahren ein engmaschiges Regelwerk existiert, ist die Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen auch für den Steuergesetzgeber und die Finanzverwaltung weitestgehend Neuland, das erst nach und nach „erschlossen“ wird.

Die Bundesregierung hat nun auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hin erklärt, dass sie keine Regelungslücke bei der Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen sehe. Soweit derartige Einkünfte im Betriebsvermögen erzielt würden, unterlägen sie den Steuerregeln für Gewinneinkünfte. Würden die Einkünfte aus Kryptowährungen im Privatvermögen erzielt, komme in erster Linie eine Besteuerung als Einkünfte aus Leistungen oder als privates Veräußerungsgeschäft in Betracht. Die Bundesregierung sehe daher derzeit keinen Bedarf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ertragsbesteuerung von Kryptowährungen zu überarbeiten.

HINWEIS

Der Antwort zufolge arbeitet das Bundesfinanzministerium zurzeit an dem Entwurf eines Anwendungsschreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen. Von dem Schreiben kann die Klärung diverser praktischer Einzelfragen zur Besteuerung erwartet werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Stand : Juni / Juli 2021

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