Handwerkerleistungen im Privathaushalt können mit 20% der Lohnkosten, höchstens 1.200€ pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Leistung in einem Haushalt des Steuerzahlers erbracht wurde, der in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegt.