Wenn Sie eine Immobilie erben, können Sie diese entweder selbst nutzen oder vermieten. Entscheiden Sie sich für die Eigennutzung, kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für das Familienheim in Betracht. In diesem Fall bleibt der Wert der Immobilie bei der Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz.