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Aktuelle News

Betriebsveranstaltungen ab 2026: Hierarchische Beschränkung schließt Lohnsteuerpauschalierung von 25 % aus

Für Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 € pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer - Vorteile bis zu dieser Höhe bleiben also stets steuerfrei. Wird die Feier teurer, muss nur der übersteigende Teil als Arbeitslohn versteuert werden. Soweit eine Betriebsveranstaltung steuerpflichtigen Arbeitslohn auslöst, kann der Arbeitgeber aber eine günstige Lohnsteuerpauschalierung mit einem Steuersatz von 25 % vornehmen.

Aktuelles

Virtuelle Automatensteuer: BFH hat keine verfassungs- und europarechtlichen Bedenken
Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer: BFH erleichtert Anerkennung von…
Optionsverschonung: Überschreiten der zulässigen Grenze durch Entnahmen
Verabschiedung eines Arbeitnehmers: Feier des Arbeitgebers löst keinen steuerpflichtigen…

Videos

Steuerliche Sachverhalte werden in unseren Videos verständlich und anschaulich erklärt.