Nachdem der Bundesrat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 zugestimmt hatte, wurde es am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen, die sich im Bereich der Umsatzsteuer ergeben:
1. Verlängerung der Übergangsfrist des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG): Die Übergangsfrist zur Anwendung der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts wird um zwei Jahre verlängert.