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Vordrucke 2025: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Umsatzsteuer-Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht. Diese Vordrucke betreffen alle Voranmeldungszeiträume ab Januar 2025 und umfassen folgende Vordruckmuster:

  • USt 1 A: Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025

  • USt 1 H: Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2025

  • USt 1 E: Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025

  • USt 5 E: Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/zur Anmeldung der Sondervorauszahlung 2025

Diese Vordrucke sowie weiterführende Erläuterungen sind auf der Website des BMF verfügbar. Zusätzlich zu den Formularen wurden auch Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung bekanntgegeben. Seit dem 01.01.2025 gelten neue Regelungen zur Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, wenn diese ihre Umsatzgrenzen überschreiten. So muss ein Unternehmer, dessen Umsatz die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschreitet, den überschreitenden Betrag der Regelbesteuerung unterwerfen und diesen in den entsprechenden Zeilen der Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung eines besonderen Meldeverfahrens für Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Dies betrifft Unternehmer, die als Kleinunternehmer tätig sind, aber ihre Umsätze (auch) in anderen EU-Mitgliedstaaten erzielen. Die Steuerbefreiung nach § 19 Umsatzsteuergesetz findet auch auf sie Anwendung.

HINWEIS

Zu beachten ist, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung grundsätzlich über die amtlich vorgeschriebene Datenschnittstelle elektronisch übermittelt werden müssen. Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung sind auf der Website des Elster-Portals verfügbar.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Stand : Februar / März 2025

Der Inhalt der Steuerinformation ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Die Steuerinformation ersetzt nicht die individuelle Beratung.