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Jahressteuergesetz 2019: Bundesregierung bringt Entwurf auf den Weg

Die Bundesregierung hat am 31.07.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - Jahressteuergesetz (JStG) 2019 - verabschiedet. Die Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Förderung klimafreundlichen Verhaltens, unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Pauschalbesteuerung (25 %) für Jobtickets ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale
     
  • Sonderabschreibung in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung für neue, rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge
     

Verlängerung folgender Maßnahmen bis Ende 2030:

  • Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung im Rahmen der 1-%-Regelung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge mit stufenweise steigenden Anforderungen an die zu erreichende  Mindestreichweite
     
  • Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber
     
  • Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers
     
  • Pauschalversteuerungsmöglichkeit für geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung einer Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung
     

Änderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher:

  • Anhebung der Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen: für volle  Kalendertage von 24 € auf 28 €, für An- und Abreisetage sowie  Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden (ohne Übernachtung) von 12 € auf 14  €
     
  • Einführung einer Werbungskostenpauschale von 8 € am Tag für  Berufskraftfahrer
     
  • Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers
     
  • Bewertungsabschlag für Mitarbeiterwohnungen (Sachbezugsbewertung)
     
  • Steuerbefreiung für Sachleistungen „alternativer Wohnformen“; die  Befreiung gilt für Unterkunft und Verpflegung, die ein Wohnraumnehmer  von seinem Wohnraumgeber gegen die Erbringung von Leistungen in dessen  Privathaushalt erhält künftig ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books und E-Papers (Gleichstellung mit gedruckten Büchern) 
     

Änderungen für Unternehmer: 

  • Halbierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung für gemietete oder geleaste Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die bestimmte Kriterien beim Schadstoffausstoß und bei der Reichweite erfüllen,  sowie für angemietete Fahrräder, die keine Kraftfahrzeuge sind
     
  • Umsetzung der 2018 auf EU-Ebene verabschiedeten Sofortmaßnahmen (Quick Fixes) in deutsches Recht, so unter anderem umsatzsteuerliche Regelungen für Konsignationslager 
     
  • Versagung des Vorsteuerabzugs und möglicher Steuerbefreiungen bei wissentlichen (Umsatz-)Steuerhinterziehungen durch Unternehmer (§ 25f des Umsatzsteuergesetzes)
     
  • Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr ab 2020 erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 €


 

HINWEIS

Nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten ist eine geplante Änderung bei der „44-€-Freigrenze“. Der mehr als 200-seitige Entwurf für das JStG 2019 sieht natürlich noch wesentlich mehr Änderungen für die Verbraucher und Unternehmer vor. Wie üblich sind im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch etliche Änderungen zu erwarten. Es bleibt abzuwarten, welche Gesetz werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Stand : September / Oktober 2019

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