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Umsatzsteuerbetrug: Onlinehändler stärker in die Pflicht genommen

Der Bund hat am 01.08.2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Onlinehändler wie Amazon und eBay zukünftig stärker in die Pflicht nehmen soll. Bereits im Mai 2018 hatten die Länderfinanzminister auf ihrer Jahreskonferenz in Goslar Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug beschlossen.

Geeinigt hatte man sich insbesondere auf die Haftungsregelung. Danach sollen Onlinemarktplatzbetreiber künftig haften, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abführen. Die Haftung soll greifen, wenn die Betreiber nichtregistrierte oder steuerunehrliche Händler auf ihrer Onlineplattform frei gewähren lassen und die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht lückenlos nachweisen können.

Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz begrüßt diese Entwicklung in einer aktuellen Pressemitteilung.

HINWEIS

Dem deutschen Fiskus entgehen durch den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel nicht nur Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich. Dieser Betrug führt außerdem zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Steuerehrliche Händler werden benachteiligt, insbesondere wenn in Drittländern ansässige Händler durch planmäßige Steuerhinterziehung ihre Waren preisgünstiger anbieten.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Stand : September / Oktober 2018

Der Inhalt der Steuerinformation ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Die Steuerinformation ersetzt nicht die individuelle Beratung.