Steuerinfo-Archiv
Kindergeld und Freibeträge: Bundesregierung möchte Steuerzahler ab 2019 entlasten
Direkt zu Beginn ihrer Amtszeit hat die neue Bundesregierung den Entwurf für ein Familienentlastungsgesetz beschlossen. Konkret ist geplant, das Kindergeld ab 01.07.2019 um monatlich 10 € pro Kind anzuheben.
Damit erhielten Eltern ab diesem Zeitpunkt monatlich folgende Zahlungen:
Kindergeld | ab 01.07.2019 |
für das 1. und 2. Kind je | 204 € |
für das 3. Kind | 210 € |
ab dem 4. Kind je | 235 € |
Mit der Anhebung geht auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten einher. Im ersten Schritt soll eine Erhöhung ab 2019 auf 4.980 € und in einem zweiten Schritt ab 2020 auf 5.172 € erfolgen. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob der Abzug des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld für Sie als Steuerzahler günstiger ist. Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen gerne.
Doch die Bundesregierung möchte nicht nur die Familien entlasten, sie hat auch Erleichterungen für alle anderen Steuerzahler geplant. So soll der Grundfreibetrag ab 2019 auf 9.168 € und ab 2020 auf 9.408 € ansteigen. Damit einhergehend können Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2019 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen. Die notwendigen Voraussetzungen hierfür sowie das Verfahren erläutern wir Ihnen gerne.
Schließlich ist noch geplant, die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Darunter versteht man die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden.
Nach Abschluss der Beratungen über das Gesetz erfolgen noch detailliertere Informationen zu den Entlastungen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Inhalt der Steuerinformation ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Die Steuerinformation ersetzt nicht die individuelle Beratung.