Steuerinfo-Archiv
Steueränderungen im Überblick: Welche Neuerungen ab 2024 gelten
Wenn an Silvester die Sektkorken knallen, wird die Einkommensteuer fällig - darauf stößt aber wohl kaum jemand an. Das neue Steuerjahr bringt meist aber auch etliche steuerrechtliche Änderungen mit sich - einige von ihnen sind schon eher ein Grund zur Freude. So auch ab dem 01.01.2024:
Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt um 696 € auf 11.604 € für Alleinstehende und auf 23.208 € für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Die Bundesregierung plant zudem, den Grundfreibetrag für das Jahr 2024 weiter auf 11.784 € zu erhöhen.
Unterhaltshöchstbetrag: Der Unterhaltshöchstbetrag steigt entsprechend dem Grundfreibetrag ebenfalls (zunächst) auf 11.604 €. Bis zu diesem Betrag können Unterstützungsleistungen an Angehörige oder andere begünstigte Personen steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden.
Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert, beträgt ab 2024 für jeden Elternteil 3.192 €, für beide Elternteile zusammen 6.384 €. Einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 € bzw. 2.928 € steigt der Freibetrag damit auf 9.312 € für Paare und auf 4.656 € für Alleinstehende.
Solidaritätszuschlag: Beim Solidaritätszuschlag wird die Freigrenze ab 2024 auf eine Einkommensteuer von 18.130 € (bei Einzelveranlagung) sowie 36.260 € (bei Zusammenveranlagung) angehoben.
Minijob: Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 von 12 € auf 12,41 € steigt auch die Grenze für Minijobber von 520 € auf 538 €.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen wird auf 40.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 80.000 € bei Zusammenveranlagung angehoben.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung steigt von 1.440 € auf 2.000 €. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
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